16. Mai 2018

Nutzungsbedingungen der Überlassung

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Überlassung eines elektrifizierten Taxis, aus dem Eigentum der Hallo Taxi 3811 GmbH (kurz: HT3811) und dem Taxiunternehmer (kurz: TU). Zur Buchung und anschließenden Überlassung ist eine Registrierung mit den erforderlichen Daten (Kontaktdaten und kleinste Taxi-Konzession) erforderlich. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite ergibt sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Webseite des Buchungsportals abrufbar ist.

Diese Nutzungsbedingungen werden gleichlautend Bestandteil des zwischen der HT3811 und dem TU geschlossenen Überlassungsvertrag. Weiterhin ergänzen sie deren Inhalt. Die Nutzung des Buchungsportals sowie die Überlassung ist ausschließlich der HT3811 angeschlossenen TU vorbehalten. Ein Anspruch auf eine Registrierung und Überlassung besteht nicht. Die Buchung der Überlassung ist ausschließlich über das Buchungsportal vorzunehmen und erfolgt nach dem Windhundprinzip. Der Überlassungsvertrag kommt erst mit Übergabe des Fahrzeugs und Unterschrift des Überlassungsvertrages zu Stande.

Absicht der Überlassung ist die Erprobung eines elektrifizierten Fahrzeugs im Taxi-Echtbetrieb durch den TU. Der Betrieb des Fahrzeugs als Ersatztaxi erfolgt in der ausschließlichen Verantwortung des TU. Er hat sämtliche gesetzlich geforderten Bedingungen, bspw. des Personenbeförderungsgesetzes, einzuhalten. Dazu gehört u.a., dass das Ersatztaxi entsprechend mit der korrekten Ordnungsnummer versehen wird und keinesfalls zeitgleich mit dem im Vertrag genannten und genehmigten Taxi eingesetzt werden darf. Verstöße dagegen ziehen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich. Die HT3811 wird diesbezüglich von jedweder Haftung unwiderruflich freigestellt und gebeten, die Überlassung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landeshauptstadt Hannover auf einem geeigneten Kommunikationsweg zu melden.

Das überlassene Fahrzeug ist im übergebenen Zustand zurück zu geben. Ebenso sind alle zusätzlich überlassenen Gegenstände gem. Anlage zum Überlassungsvertrag zurück zu geben. Wird das Fahrzeug ohne persönliche Rückgabe abgestellt, haftet der Taxiunternehmer unwiderruflich für nachträglich festgestellte Schäden und/oder nicht mehr vorhanden Gegenstände. Sollte der Unternehmer einen Erfüllungsgehilfen mit der Abholung/Rückgabe beauftragen, bleibt der Unternehmer Vertragspartei und übernimmt Haftung für den Erfüllungsgehilfen.

Eine Übergabe kann nur unter Vorlage einer gütigen Fahrerlaubnis erfolgen. Fahrten mit einem anderen Zweck als dem gewerblich genehmigten sind ebenso wie Fahrten ins Ausland untersagt. Sollte der Fahrzeughersteller und/oder HT3811 zu einer nachträglichen Bewertung auffordern, bitten wir diese innerhalb einer Woche zu beantworten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand ist Hannover.